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   BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61   

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BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61 (https://dejure.org/1963,108)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.1963 - VI C 37.61 (https://dejure.org/1963,108)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 1963 - VI C 37.61 (https://dejure.org/1963,108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages oder Ruhensantrages - Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterbliebene Zeugenvernehmung - Unwert eines Beweismittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1964, 561
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    In einem solchen Fall wie dem hier vorliegenden ergibt sich der völlige Unwert des Beweismittels ausnahmsweise daraus, daß unter Berücksichtigung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme (hier der Verwertung der Urkunden und Würdigung der sonstigen, unstreitigen Umstände) jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben und die bereits gewonnene gegenteilige Überzeugung des Tatrichters erschüttern könnte (BGH, Urteile vom 12. April 1951 - IV ZR 22.50 - [NJW 1951 S. 481] und vom 4. Juni 1956 - III ZR 238.54 - [NJW 1956. S. 1480]; BVerwG, Urteile vom 8. September 1960 - BVerwG II C 189.58 - und vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 -).
  • BVerwG, 11.10.1962 - II C 69.61

    Antrag auf Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    In einem solchen Fall wie dem hier vorliegenden ergibt sich der völlige Unwert des Beweismittels ausnahmsweise daraus, daß unter Berücksichtigung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme (hier der Verwertung der Urkunden und Würdigung der sonstigen, unstreitigen Umstände) jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben und die bereits gewonnene gegenteilige Überzeugung des Tatrichters erschüttern könnte (BGH, Urteile vom 12. April 1951 - IV ZR 22.50 - [NJW 1951 S. 481] und vom 4. Juni 1956 - III ZR 238.54 - [NJW 1956. S. 1480]; BVerwG, Urteile vom 8. September 1960 - BVerwG II C 189.58 - und vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 -).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs bedeutet, daß der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. insbes. BVerfGE 5, 22 [24]]; 6, 12 [14]; 7, 275 [278]; 9, 89 [95]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs bedeutet, daß der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. insbes. BVerfGE 5, 22 [24]]; 6, 12 [14]; 7, 275 [278]; 9, 89 [95]).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs bedeutet, daß der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. insbes. BVerfGE 5, 22 [24]]; 6, 12 [14]; 7, 275 [278]; 9, 89 [95]).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    Der Rüge, daß in der Ablehnung der beantragten Vertagung der Verfahrensmangel einer Verletzung der Aufklärungspflicht liege, steht zwar nicht entgegen, daß diese Ablehnung nach § 227 Abs. 2 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO unanfechtbar ist (vgl. RGZ 160, 157 [160]; BVerwGE 13, 141 [144, 145]).
  • BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    Zu demselben Ergebnis gelangt man nach der Auffassung, die im Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 133.57 (NJW 1959 S. 1099) - vertreten wird, daß nämlich ein Verfahrensmangel bis zum Schluß der Vorinstanz gerügt sein muß.
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs bedeutet, daß der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. insbes. BVerfGE 5, 22 [24]]; 6, 12 [14]; 7, 275 [278]; 9, 89 [95]).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    Ist das Vorbringen der Revision nicht geeignet, eine auf § 138 Nr. 3 VwGO gestützte Rüge zu begründen, sondern handelt es sich dabei um andere, nicht in § 138 VwGO genannte Verfahrensmängel, so ist für die Ordnungsmäßigkeit der Rüge erforderlich, daß Tatsachen vorgetragen sind, die - ihre Richtigkeit unterstellt - den behaupteten Verfahrensmangel dartun und erkennen lassen, daß das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (vgl. u.a. BVerwGE 13, 338 [339]).
  • BVerwG, 16.06.1960 - III C 301.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
    Der Gesichtspunkt einer Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz, weil dieses geeignet wäre, eine Wiederaufnahmeklage zu begründen (vgl. BVerwGE 10, 357 und Urteil vom 18. Juli 1961 - BVerwG VI C 143.59 -), kommt hier nicht in Betracht, da die nachträgliche Auffindung von Zeugen nicht zu den Wiederaufnahmegründen gehört.
  • BVerwG, 08.11.1962 - II C 198.60

    Anspruch auf Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

  • BVerwG, 08.02.1962 - II C 133.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50

    Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung

  • BVerwG, 18.07.1961 - VI C 143.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.11.1962 - VI C 77.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.03.1961 - II C 107.58
  • BVerwG, 28.06.1962 - II C 85.61
  • RG, 17.04.1939 - IV 210/38

    Kann die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, durch die einer Partei das

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Der erkennende Senat hat unter Hinweis auf diese Rechtsprechung des Reichsgerichts im Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - (Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 5) ausgeführt, daß die Ablehnung eines Vertagungsantrages dann geeignet sein kann, zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zu führen, wenn durch diese Ablehnung dem Antragsteller die Möglichkeit entzogen wird, sich "sachgemäß und erschöpfend" über Beweisergebnisse, Tatsachen oder neue Anträge des Gegners zu erklären (in dem gleichen Sinn Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 6.61 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 24] und Beschluß vom 17. September 1968 - BVerwG II B 34.67 -).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Zwar kann ein Beweismittel auch dann untauglich sein, wenn aufgrund bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewißheit feststehen, daß die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 5; Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244; Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - a.a.O.).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Diese Regelung dient u.a. dazu, den Parteien die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozeß durch schriftsätzlichen oder mündlichen Vortrag zu ermöglichen; ihre Verletzung berührt daher den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Urteile vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 6.61 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 24 = DVBl. 1963, 672] und vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 5]).
  • BVerwG, 17.03.1965 - VI C 82.62

    Begriff "in Ausübung militärischen Dienstes" im Kriegsunfallrecht - Zuordnung der

    Zwar müssen angetretene Beweise in der Regel erhoben werden (vgl. dazu Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964 S. 561]), jedoch wird von der Revision selbst nicht dargelegt, daß in den Vorinstanzen in dieser Hinsicht Beweise angeboten worden seien (vgl. zu diesem Erfordernis gleichfalls Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 -).

    Eine Berücksichtigung des neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz etwa deshalb, weil dieses geeignet wäre, eine Wiederaufnahmeklage zu begründen, kommt nicht in Betracht, da die nachträgliche Auffindung von Zeugen nicht zu den Wiederaufnahmegründen gehört (vgl. dazu Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 -) und die Beklagte, der die Versorgungsakten stets zur Verfügung gestanden haben, selbst nicht angibt, weshalb nicht rechtzeitig Maßnahmen der jetzt getroffenen Art in die Wege geleitet worden sind.

  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Anwendbarkeit - Zivilprozessuale

    Zwar kann ein Beweismittel auch dann untauglich sein, wenn aufgrund bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewißheit feststehen, daß die Überzeugung des Gerichtes durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - Buchholz § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 5; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
  • BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs hat zur Folge, daß der Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. z.B. Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 138 Ziff. 3 VwGO, Rechtliches Gehör, Nr. 5] und die dort angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts).

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn einer, Beteiligten durch Ablehnung eines Vertagungsantrages die Möglichkeit entzogen wird, sich sachgemäß und erschöpfend über Beweisergebnisse, Tatsachen oder neue Anträge des Gegners zu erklären (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. November 1963 a.a.O. mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 23.10.1967 - IV B 59.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs bedeutet, daß der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964, 561]).

    Das kann ausnahmsweise auch dann der Fall sein, wenn unter Berücksichtigung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die beantragte neue Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben und die bereits gewonnene gegenteilige Überzeugung des Tatrichters erschüttern kann (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. April 1951 [NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50]], Urteil vom 4. Juni 1956 [NJW 1956, 1480], Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964, 561]).

  • BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63

    Rechtsmittel

    Auch der Gesichtspunkt einer Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz, weil dieses geeignet wäre, eine Wiederaufnahmeklage zu begründen, kommt hier nicht in Betracht; denn die Bekundungen Rechtsanwalt Karpensteins können allenfalls eine Zeugen- oder Sachverständigenaussage sein, die nachträgliche Auffindung dieser Beweismittel aber gehört nicht zu den Wiederaufnahmegründen(Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 -).

    Der im Zusammenhang mit der vorstehend behandelten Rüge erhobene "Vorwurf mangelnder Aufklärung" entspricht schon wegen des Fehlens jeglicher Substantiierung nicht den Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. insbesondereUrteile vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 -, vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 - undvom 15. September 1965 - BVerwG VI C 37.64 -).

  • BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise

    Diese Regelung dient u.a. dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozeß durch schriftsätzlichen oder mündlichen Vortrag zu ermöglichen; ihre Verletzung berührt daher den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Urteile vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - <BVerwGE 50, 275>).
  • BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72

    Geltendmachung der Ansprüche aus einem Gebrauchsmuster - Voraussetzungen für die

    Eine Ausnahme könnte allenfalls dann gemacht werden, wenn der völlige Unwert des angebotenen Beweismittels von vornherein feststände, etwa wenn unter Berücksichtigung einer bereits (vom erkennenden Gericht) durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit eines für den Beweisführer günstigen Beweisergebnisses ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwG DÖV 1964, 561; BGHZ DRiZ 1959, 252).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 64.68

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Tatsachenfragen und bei Rechtsfragen -

  • BFH, 29.01.1997 - II R 67/94

    Anforderungen an Rüge eines pflichtwidrigen Absehens von einer Zeugenvernehmung

  • BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76

    Voraussetzungen einer Überleitung in den Status eines Universitätsprofessors auf

  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag -

  • BVerwG, 17.02.1965 - VI C 60.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.02.1991 - 2 CB 25.90

    Rüge eines Verfahrensmangels bzgl. der Einlegung einer zulassungsfreien Revision

  • BVerwG, 22.01.1988 - 8 B 90.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Maßnahmen zu

  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 38.73

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages - Vorliegen eines unsubstanziierten

  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter - Verletzung der

  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 27.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1964 - II C 7.61

    Anspruch eines Beamten auf Erhöhung seiner Bezüge nach § 71e Gesetz zur Regelung

  • VGH Bayern, 26.09.2012 - 19 B 11.1222

    Fortdauernde Passivlegitimation (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ZustVAuslR; Art. 3 Abs. 3

  • BVerwG, 29.01.1987 - 9 B 301.86

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 14.01.1985 - 8 C 6.83

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 49/80

    Beachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Patentnichtigkeitsverfahren -

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70

    Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen Übernahmepreis und

  • BVerwG, 16.01.1969 - II C 11.65

    Voraussetzungen für die Schutzwürdigkeit von Vertrauen bezüglich der

  • BVerwG, 05.12.1968 - II C 78.65

    Anspruch eines Beamten auf Unfallversorgung - Anspruch eines Beamten auf erhöhtes

  • BVerwG, 19.12.1963 - VI C 167.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.01.1977 - 7 B 113.75

    Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Ingenieur

  • BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70

    Antrag auf Feststellung eines Hausratverlusts nach einer höheren als der

  • BVerwG, 13.04.1970 - VII B 79.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.07.1976 - 2 B 52.75

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf - Belehrungspflicht des Vorsitzenden

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 7.63

    Bindungswirkung der Zulassung einer Revision im Urteil - Gewährung einer

  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 97.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 19.65

    Rechtsmittel

  • VG Stade, 13.03.2002 - 3 A 533/01

    Beweisaufnahme; Beweismittel; Dienstunfall; Erstbefund; Gutachten; Heilverfahren;

  • BVerwG, 27.10.1978 - 7 C 17.77

    Vergleichbarkeit der Prüfungen an einer staatlichen und einer nicht genehmigten

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